IWm – Wärme-Herkunftsnachweise

Projektbericht veröffentlicht: Analyse der wichtigsten Ausgestaltungsmöglichkeiten von Wärme- und Kälte-HKN-Systemen

Der Projektbericht „Herkunftsnachweise (HKN) für grüne Fernwärme“ stellt die europäischen und deutschen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermarktung von grüner Fernwärme und -kälte sowie die Einführung von HKN als Instrument zum Nachweis der grünen Herkunft von thermischer Energie dar. Diskutiert werden die verschiedenen Rollen, die HKN bei der Transformation des Wärmesektors in Richtung Klimaneutralität spielen könnten. Darüber hinaus werden die wichtigsten Ausgestaltungsmöglichkeiten von Wärme- und Kälte-HKN-Systemen untersucht. Dazu gehören

  • der Umgang mit Netzgrenzen von Wärme- und Kälteversorgungssystemen,
  • die Behandlung von Speicher- und Netzverlusten,
  • die Rolle von Wärmekund:innen im HKNR,
  • die HKN-Ausstellung für die Eigenversorgung mit thermischer Energie,
  • die sektorenübergreifende Nachverfolgung grüner Eigenschaften bei der Energieträgerkonversion,
  • die Verifizierung von Anlagen- und Messdaten in vertikal integrierten Netzen sowie
  • die Umsetzung von Wärme- und Kälte-Kennzeichnungsregeln.

Für jede dieser Fragen werden die im IW3-Pilotregister gewählten Lösungen dokumentiert, mit einem Ausblick auf Schwerpunktsetzungen, die bei einer nationalen Umsetzung von Wärme- und Kälte-HKN-Systemen vorgenommen werden können.

Das Herkunftsnachweisregister für grüne Fernwärme hatte das Hamburg Institut im August 2022 als Pilotprojekt für Deutschland umgesetzt. Es befindet sich derzeit im Pilotbetrieb und steht nach dem erfolgreichen Auftakt mit den Hamburger Energiewerken weiteren interessierten Wärmeversorgern offen. Durch die Teilnahme am IW3-Pilotregister können Versorger frühzeitig Erfahrungen mit Wärme-HKN und ihrem Einsatz für die Produktentwicklung und Vermarktung grüner Fernwärme sammeln.

Grüne Fernwärme als wichtiger Baustein der Wärmewende

Fernwärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme kann einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten. Vor allem in verdichteten, urbanen Gebieten kommt dem Ausbau und der Dekarbonisierung von Wärmenetzen hohe Bedeutung für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors zu. Voraussetzung dafür ist sowohl der Ausbau von bestehenden und neuen Netzen zur Wärmeversorgung als auch die fortschreitende Dekarbonisierung von Netzen. Vor diesem Hintergrund kann die Vermarktung spezifischer grüner Fernwärmeprodukte dazu beitragen, die Refinanzierung von Investitionen in klimaneutrale Wärmeerzeugungsquellen zu erleichtern und die Wirtschaftlichkeitslücke gegenüber dem Weiterbetrieb von auf fossilen Energiequellen basierenden Anlagen zu schließen.

Für Fernwärmekund:innen ermöglicht der Bezug eines grünen Fernwärmeprodukts, bilanziell bereits heute zu 100 % aus klimaneutralen Quellen versorgt zu werden – auch wenn sich ihr Wärmenetz noch in der Transformation befindet. Ähnlich wie im Ökostrommarkt ist diese Option nicht nur für ideell motivierte Privatkund:innen relevant, sondern auch für Unternehmenskunden, die zur Umsetzung von Klimaneutralitätsstrategien auf den Einkauf klimaneutral erzeugter Energie angewiesen sind.

Zum Download des IW³-Projektberichts „Herkunftsnachweise für grüne Fernwärme – rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen

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Herkunftsnachweise für grüne Fernwärme

Im IW3-Projekt „Integrierter Wärmemarkt“ (IWM) setzt das Hamburg Institut das Teilvorhaben „Grüne Fernwärme“ um. Als Pilotvorhaben für Deutschland wird ein Herkunftsnachweisregister für grüne Fernwärme entwickelt und erprobt. Wärme-Herkunftsnachweise ermöglichen es, grüne Wärmemengen zu Gebäuden und Quartieren zuzuordnen. Die Vermarktung grüner Fernwärme als eigenständiges Produkt könnte zukünftig dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit von Projekten zur Fernwärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Abwärme zu verbessern.

Herkunftsnachweise für Wärme und Kälte

Herkunftsnachweise (HKN) werden auf Basis geprüfter Anlagen- und Messdaten an Anlagenbetreiber ausgestellt. Die Zuordnung von grünen Eigenschaften zu einem bestimmten Wärmeprodukt oder bestimmten Wärmekund:innen findet statt, indem Versorger Herkunftsnachweise für einen spezifischen Energieverbrauch entwerten. Dadurch lassen sich insbesondere Wärmemengen aus neuen Projekten zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Abwärme einzelnen Kunden und Kundinnen zuordnen. Wärme-HKN versetzen Erzeuger und Wärmeversorger so in die Lage, grüne Fernwärme als eigenständiges Produkt zu vermarkten. Gerade für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die Möglichkeit, bilanzierbar und somit nachvollziehbar grüne Wärme und Kälte zu beziehen, relevant. Dies trifft sowohl auf Industrieunternehmen als auch z. B. die Wohnungswirtschaft zu. Aber auch privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern wird die Herkunft ihrer über Netze bezogenen Energie zunehmend wichtiger. Erlöse aus der Vermarktung grüner Fernwärme können die Refinanzierung des Ausbaus der klimaneutralen Wärmeerzeugung erleichtern und somit zusätzliche Dekarbonisierungsanreize setzen.

Ziel des IW3-Pilotregisters ist es, Erfahrungen für die Umsetzung von Artikel 19 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II zu generieren. Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten neben Strom auch Nachweissysteme für Gase wie Biomethan und Wasserstoff sowie Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Zudem findet eine systematische Untersuchung von Ausgestaltungsoptionen von Wärme- und Kälte-HKN-Systemen und rechtlichen Rahmenbedingungen der grünen Fernwärmevermarktung statt.

Das IW3-Wärmeregister

Ende Mai 2022 ging das IW3-Pilotregister für grüne Fernwärme in Betrieb. Es ist unter www.waermeregister.de zu finden. Die Teilnahme am Pilotregister ist für Wärmeversorger und Wärmeerzeuger, die in der Projektregion Hamburg verortet sind, möglich.

Die technische Umsetzung des Registers erfolgte in Kooperation mit Grexel. Dem Aufsetzen des Wärmeregisters war ein ausführlicher Analyseprozess vorausgegangen, um die spezifischen Anforderungen und wirtschaftlichen sowie technischen Rahmenbedingungen des Wärmemarkts zu identifizieren und im Registerdesign zu berücksichtigen. Hierbei wurden insbesondere die wesentlichen Unterschiede zum etablierten HKN-System im Strombereich herausgearbeitet und mit Stakeholdern diskutiert. Zu den Ergebnissen zählt die Grundsatzentscheidung, im Rahmen des Pilotvorhabens nur HKN zur Wärmekennzeichnung zuzulassen, die aus einem technisch verbundenen Wärmeversorgungssystem stammen.

Aktuell befindet sich das Register im Testbetrieb mit den Hamburger Energiewerken. Ziel ist, 2023 ein vollständiges Wärmekennzeichnungsjahr im Pilotregister abzubilden, begleitet durch eine systematische Auswertung von Erfahrungen aus Nutzung und Betrieb des Registers.